Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Freiberg

ADFC erfolgreich: Brücke in Bad Schandau wieder frei für Fahrräder

Nach Kritik des ADFC ist die Elbbrücke in Bad Schandau wieder für den Radverkehr freigegeben. Radfahrer dürfen sowohl den Gehweg als auch die Fahrbahn nutzen. Zur Erhöhung der Sicherheit wurde ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge angeordnet.

Anfang April 2025 öffnete der Freistaat Sachsen die Elbbrücke in Bad Schandau für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, nachdem sie wegen einer Untersuchung ihrer Standfestigkeit ein halbes Jahr gesperrt werden musste. Allerdings war der Radverkehr zunächst weiterhin von der Benutzung der Brücke ausgeschlossen, was zu Unmut bei Radfahrern aus Bad Schandau und bei Radtouristen gleichermaßen führte. Der ADFC kritisierte die Sperrung als verkehrsrechtlich nicht gerechtfertigt und forderte eine sofortige Aufhebung des Verbots .

Nach mehreren Tagen der Unklarheit hob die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Radfahrverbot tatsächlich auf. Nicht nur das: Zur Verbesserung der Sicherheit wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt, das ein Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge gegenüber einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern anzeigt. Dieses Zeichen wurde 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und soll insbesondere an engen Stellen die Sicherheit von Radfahrern erhöhen. Neben dem Radfahren auf der Fahrbahn ist auf der Brücke nun auch die Benutzung des Gehwegs in Schrittgeschwinigkeit zulässig. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst 

Die schnelle Reaktion der Stadtverwaltung Bad Schandau, des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge und des Infrastrukturministeriums zeigt, wie durch Zusammenarbeit und Engagement Lösungen im Sinne aller Verkehrsteilnehmer gefunden werden können. Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten, trägt das Fahrrad-Überholverbot auf der Brücke dazu bei, die Sicherheit des Radverkehrs zu gewährleisten.


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