Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Freiberg

ADFC informiert über Neuerungen der StVO und Potenziale für den Radverkehr

Am Montag, den 3. November 2025 informierte der ADFC Sachsen in einer sehr gut besuchten Online-Veranstaltung ehrenamtlich aktive Mitglieder über die Veränderungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung von 2024.

Neben einer erleichterten Anordnungsvoraussetzungen für Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gibt die neue StVO den Kommunen und ihren Straßenverkehrsbehörden zahlreiche neue Möglichkeiten an die Hand, um Tempo 30 auf Hauptstraßen anzuordnen. Diese Änderungen ermöglichen es Kommunen die Bedingungen für Radverkehr mit kleinen Maßnahmen besser und vor allem sicherer zu gestalten.

Im Anschluss an die Vorstellung der Neuerungen der StVO diskutierten die Teilnehmenden ganz konkret darüber, wie sie sich in ihrer Kommune für die Umsetzung dieser neuen Regelungen einsetzen können. Von besonderem Interesse war dabei, die Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Spielplätzen und auf hochfrequentierten Schulwegen.

Darüber hinaus entwickelt eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe des ADFC Sachsen derzeit ein Tool, mit dem man per Handy oder am Computer ermitteln kann, ob vor einer Schule, einem Spielplatz oder einer anderen nach der neuen StVO Tempo-30-tauglichen Stelle eine Veränderung möglich ist. Die Anwendung bietet dem Nutzer dann auch einen Antragstext an die zuständige Straßenverkehrsbehörde an. Voraussichtlich in der ersten Hälfte 2026 wird die Anwendung an den Start gehen.

Möchtest auch du dich für mehr Sicherheit für den Radverkehr in deiner Kommune einsetzen? Dann werde aktiv und beschleunige die Anordnung von Tempo 30 mit Hilfe dieser einfachen Anleitung.

 

Schritt 1 - Prüfe die Chancen für deinen Antrag

Checke vorab, ob die Voraussetzung für Tempo 30 gemäß der neuen StVO vorliegen.

  • Liegt an der Straße eine Schule, Kita, Senioreneinrichtung, Krankenhaus, ein Spielplatz oder handelt es sich um einen hochfrequentierten Schulweg?
  • Ist der Haupteingang der Einrichtung an der Straße?
  • Besteht auf der Straße ein erhöhter Querungsbedarf durch Kinder oder Senior:inenn?

Kannst du alle Punkte abhaken, dann ist die Anordnung von Tempo 30 notwendig.

Schritt 2 - Schriebe einen formlosen Antrag

Der Antrag kann formlos via E-Mail oder Brief geschickt werden, sollte aber unbedingt die folgenden Angaben enthalten:

  • Ort und Adresse der Einrichtung (Schule, Kita, …)
  • Gewünschte Maßnahme: Einrichtung Tempo 30 auf Straße A zwischen B und C
  • Kurze Begründung: Verweis auf StVO und entsprechende Einrichtung oder hochfrequentierten Schulweg
  • Bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung

Schritt 3 - Sende den Antrag an die zuständige Stelle

  • Stadtverwaltung der Gemeinde bzw. an den oder die (Ober-)Bürgermeister:in

Füge am Ende unbedingt noch den Satz ein “Sollten Sie nicht zuständig sein, bitte ich Sie um Rückmeldung sowie um Weiterleitung meines Schreibens an die zuständige Stelle.”

Nicht jeder Antrag führt immer sofort zum Erfolg. Manche Stellen lehnen ab oder reagieren zögerlich. In solchen Fällen wende dich direkt an uns und wir unterstützen dich im weiteren Vorgehen.


Spende für das RadLandSachsen

Damit Radfahren auch außerhalb der großen Städte Spaß macht: Unterstütze den ADFC mit einer Spende!

Spendenkonto

ADFC Sachsen e.V.

IBAN DE 87 8609 5604 0307 8318 05
BIC GENODEF1LVB
Volksbank Leipzig

Verwendungszweck: Spende RadLand

https://freiberg.adfc.de/neuigkeit/adfc-informiert-ueber-neuerungen-der-stvo-und-potenziale-fuer-den-radverkehr

Bleiben Sie in Kontakt