Fahrradstellplätze an Bahnhöfen: Sachsen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt

Sichere und geschützte Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das Fahrrad und die Bahn für ihre alltäglichen Wege kombinieren. Eine Bundestagsanfrage zeigt viel Aufholbedarf in Sachsen.

In der Radstation Utrecht
Exkursion des ADFC Dresden im Frühjahr 2022 in Utrecht © Konrad Krause / ADFC

Zum Zustand von Bahnhöfen in Deutschland stellte die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag vergangenes Jahr eine kleine Anfrage. Eine der 37 Einzelfragen an die Bundesregierung betrifft die Anzahl der Fahrradabstellanlagen und Fahrradstellplätze je Bundesland. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort an die CDU/CSU-Fraktion auf insgesamt 9.441 Stellplätze für Fahrräder an den 430 Bahnhöfen in Sachsen. Davon sind lediglich 434 mit einem gesicherten Zugang, also etwa in Radstationen oder Fahrradboxen. Im bundesweiten Vergleich der mit Fahrradabstellplätzen ausgestatteten Bahnhöfe liegt Sachsen auf dem viertletzten Platz. Nur 24 Fahrradstellplätze gibt es pro Bahnhof, an vielen sächsischen Bahnhöfen stehen überhaupt keine oder sehr veraltete Fahrradparker zur Verfügung. Bremen hingegen belegt mit Platz 1 im deutschlandweiten Ranking - hier stehen je Bahnhof 352 Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.

Dabei bietet die Kombination von Rad und Bahn viele Vorteile, insbesondere für Pendler. Für die Vermeidung verstopfter Straßen, unnötigen Stress und Luftverschmutzung in den Städten ist es unerlässlich, dass Pendlern ein gutes Angebot gemacht wird, ihr Fahrrad am Bahnhof sicher zu parken. Denn oft ist die Kombination aus Rad und Bahn auch die schnellste und bequemste Form des Pendelns. Gleichzeitig benötigt ein Fahrradabstellplatz nur etwa ein Zehntel der Fläche eines Pkw-Parkplatzes. Ein Gewinn für die Städte, denn das spart Platz und Kosten. Damit sich mehr Menschen für die Kombination von Bahn und Rad entscheiden, müssen an Bahnhöfen ausreichend attraktive und diebstahlgeschützte Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stehen.

Denn die Angst vor einem Fahrraddiebstahl ist groß, wenn das Fahrrd mehrere Stunden unbeaufsichtigt am Bahnhof steht. Da sich an Bahnhöfen viele Fahrräder an einem Platz befinden und die soziale Kontrolle gering scheint, gelten sie als Hotspots des Fahrraddiebstahls. Zudem ist die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen so niedrig wie bei kaum einer anderen Straftat – im Schnitt wird nur jeder zehnte Fahrrad-Diebstahl aufgeklärt. Gerade im Hinblick auf die steigende Nutzung von hochwertigen E-Bikes erhalten sichere Abstellmöglichkeiten einen noch höheren Stellenwert. Mehr sichere Abstellanlagen führen dazu, dass mehr Menschen ihren Weg zum Bahnhof gern mit dem Fahrrad zurücklegen. Ein besonders wichtiges Kriterium für Abstellanlagen ist, dass sowohl der Rahmen als auch ein Rad an einem festen Bügel angeschlossen werden können.

Die Anzahl und Qualität von Fahrradabstellanlagen an sächsischen Bahnhöfen untersuchte der ADFC Sachsen bereits 2020 in der Bike&Ride-Studie. Zum Zeitpunkt der Erhebung verfügten 40% der Bahnhöfe über keine Abstellanlagen, bei weiteren 20% waren sie äußerst mangelhaft. Somit ist die Zahl der Fahrradstellplätze so gering, dass nur 6% der Menschen, die täglich die Bahn nutzen, überhaupt einen Stellplatz am Bahnhof vorfinden. Zum Vergleich: in den Niederlanden steht für mehr als ein Drittel der Fahrgäste am Bahnhof ein Fahrradstellplatz bereit. Das führt auch zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen - relativ zur Einwohnerzahl hat die niederländische Bahn 59% mehr Fahrgäste als die Bahn in Sachsen. Die Erklärung ist einfach: das Einzugsgebiet eines Bahnhofes vergrößert sich, wenn dieser sicher und komfortabel mit dem Rad erreichbar ist. Ein wichtiges Argument ist dabei auch, ob man sein Fahrrad sicher abstellen kann. Ist beides gegeben, steigt die Anzahl der Menschen, die für ihre Wege Fahrrad und Bahn kombinieren.

Der ADFC Sachsen fordert daher, die 25 wichtigsten Bahnhöfe in Sachsen bis 2030 mit einer Fahrradstation auszustatten. Fahrradstationen bieten neben überdachten und bewachten Abstellanlagen auch Services wie bspw. Reparaturstationen und Schließfächer. Die Anzahl der Fahrradstellplätze soll zudem insgesamt erhöht werden, sodass auf jeden siebten Fahrgast ein Stellplatz kommt. Stehen mehr sichere Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen zur Verfügung, wählen mehr Menschen die Kombination aus Rad und Bahn für ihre Wege. Das führt zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen - insofern ist es auch im wirtschaftlichen Interesse der Verkehrsverbünde und der Bahn, sichere und qualitativ hochwertige Abstellanlagen an ihren Bahnhöfen und Haltepunkten zu schaffen.


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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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