Sachsen erforscht den Radtourismus

Der Freistaat Sachsen untersucht Zielgruppen, Qualität und Potentiale des Radtourismus in Sachsen. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die weiteren Entwicklungs- und Förderschwerpunkte des sächsischen Radtourismus.

ADFC-Tourismusreferentin Janine Häser mit dem Abteilungsleiter Tourismus im SMWKT, Frank Ortmann.

Jedes zweite neu verkaufte Fahrrad ist inzwischen eines mit elektrischer Unterstützung. Diese Entwicklung geht am Radtourismus nicht vorbei. Fuhren Radtouristen vor einigen Jahren typischerweise noch die Flusstäler auf Routen wie dem Elberadweg auf und ab, so erkunden sie nun zunehmend die Hügel und Berge im Umfeld. Dies erschließt für die touristische Entwicklung bisher ungenutzte Potentiale und ermöglicht die Stärkung ländlicher Räume nicht nur im engen Zusammenhang zu einer bestimmten touristischen Route, sondern auch in der Fläche. Auch die Verbreitung digitaler Routenplanung ermöglicht viel individuellere Wege, unterstützt von der Knotenpunktwegweisung, die auch in Sachsen immer mehr touristische Akteure in den Blick nehmen.

Doch mit ein paar Wegweisern ist es nicht getan. Sachsen ist schon heute erfolgreich beim Tagestourismus, doch die Wertschöpfung bei Mehrtagestouristen auf dem Rad ist ausbaufähig. Deutschlandweit liegt der Freistaat beim Radtourismus nur im Mittelfeld. Dies soll sich nun ändern, weshalb das Sächsische Tourismusministerium mit Zählungen und Befragungen herausfinden möchte: Wer ist auf Sachsens Radrouten unterwegs? Wo findet der sächsische Radtourismus künftig seinen Platz? Wie kann er bei der Entwicklung zum Ganzjahrestourismus helfen und wie kann seine Wertschöpfung gesteigert werden? Am Ende des Erkenntnisprozesses wird eine Reihe von Handlungsempfehlungen stehen, mit dem Ziel, Sachsen zu einer vielfältigen und gleichzeitig einheitlich hochwertigen Radtourismusregion zu entwickeln.

Schon bei der Erarbeitung des Masterplan Tourismus Sachsen forderten unterschiedlichste Akteure, beim Radtourismus nicht nur einseitig den Mountainbike-Tourismus im Blick zu haben, sondern darüber hinaus den Radtourismus in seiner ganzen Breite zu entwickeln. Diesen Impuls möchte der Freistaat Sachsen nun aufnehmen. An der Erarbeitung der Radtourismusstudie sind zahlreiche Akteure beteiligt, von den zuständigen sächsischen Ministerien über den Landestourismusverband, die TMGS und dem ADFC bis hin zu allen Destinationen, Landkreisen und Kreisfreien Städten. Vorgelegt werden soll die Studie im März 2025. Und dann geht die Arbeit erst richtig los.


https://freiberg.adfc.de/neuigkeit/sachsen-erforscht-den-radtourismus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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