Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Publikation Verkehrspolitisches Programm
Publikation Verkehrspolitisches Programm © ADFC

Mehr als ein Fortbewegungsmittel: Das Rad bietet viele Lösungen


Wir wollen, dass nachhaltige Radverkehrsförderung – über die Verkehrspolitik hinaus – unterschiedliche Ansätze und Akteure zusammenbringt. Denn Mobilität mit dem Rad bietet Lösungen für viele gesellschaftliche Herausforderungen wie Energiewende, Klimawandel und Gesundheit. Sie wirkt Bewegungsmangel und Lärmbelastung entgegen und bietet angesichts knapper öffentlicher Kassen und Flächen eine sinnvolle Alternative. Wir setzen uns dafür ein, dass Radverkehrsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

Sicherheit und Akzeptanz schaffen – Grundlagen der Radverkehrsförderung

Menschen fahren vor allem dann mit dem Fahrrad, wenn sie sich sicher fühlen. Sie müssen den Radverkehr als komfortabel empfinden und sich als Radfahrer voll akzeptiert erleben. Deshalb engagieren wir uns für eine   Radverkehrsförderung, die „Radverkehr als System im System“ gestaltet.

Umsteigen leicht gemacht – zum Radfahren motivieren

Wir wollen Verhaltensänderungen erreichen und die breite Bevölkerung zum Radfahren anregen. Für eine erfolgreiche Radverkehrsförderung brauchen wir emotionale, professionelle Kampagnen und die Herausbildung einer eigenständigen Fahrradkultur.

Radverkehr erhöht Lebensqualität – Lebenswerte Städte und Dörfer

Lebenswerte Städte: In kompakten Städten mit gemischten Siedlungsstrukturen und angenehmen Lebensbedingungen hat der Radverkehr die besten Voraussetzungen. Gleichzeitig ist ein hoher Anteil von Fahrrädern am Verkehr eine wesentliche Voraussetzung für eine lebenswerte und attraktive Stadt. Wir wollen, dass Städte so gebaut sind, dass sie alle Radverkehre ermöglichen.

Lebenswerte Dörfer: Das Fahrrad spielt bei der Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Rolle. Wir wollen es als ein eigenständiges Verkehrsmittel stärken und betrachten es als geeigneten Zubringer zum öffentlichen Verkehr. Außerdem möchten wir Angebote für den Fahrradtourismus umfassend in den Alltagsradverkehr integrieren.

Zusammen geht was – Vernetzung der Verkehrsmittel

Das Fahrrad hat ein riesiges Potenzial als Verkehrsmittel und kann einen enormen Beitrag zur Ablösung des Autos als Hauptverkehrsmittel für die Mehrheit der Deutschen leisten. Vor allem dann, wenn es mit anderen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen, Taxis oder Car-Sharing kombiniert wird. So wird ein funktionierendes Gesamtsystem entstehen. Wir fordern Bund, Länder und Kommunen auf, den öffentlichen Verkehr bestmöglich mit dem Fahrrad zu vernetzen.

Radverkehr für alle – Infrastruktur

Wir wollen zügiges, sicheres und komfortables Radfahren ermöglichen. Dafür brauchen wir eine fahrradfreundliche Infrastruktur. Sie muss den Ansprüchen aller Radverkehre und unterschiedlicher Fahrradtypen Rechnung tragen.

Gut geschützt unterwegs – Verkehrssicherheit

Wir betrachten die objektive Sicherheit, ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden der Radfahrer und möglichst wenig Unfälle als unverzichtbare Voraussetzung, um das Radfahren für alle zu ermöglichen. Unser Ziel ist Straßenverkehr ohne Verkehrstote. Um Gefahren zu reduzieren, fordern wir verträgliche Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs und eine Verkehrskultur des Miteinanders.

Finanzierung und Rechtsrahmen

Wir fordern die Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für eine erfolgreiche Radverkehrsförderung. Wir treten für eine Gleichberechtigung der Verkehrsarten ein und wollen sie auf allen Ebenen herstellen. In diesem Sinne verlangen wir einen grundlegenden Umbau der Finanz-, Rechts- und Verwaltungsstrukturen.

Informiert bleiben – Evaluation und Forschung

Die deutsche Forschungslandschaft zum Radverkehr und dessen Verflechtung im Verkehrssystem ist bislang ungenügend entwickelt und hat großen Nachholbedarf. Wir fordern daher den Ausbau der Radverkehrsforschung in Deutschland. Dazu erachten wir insbesondere Maßnahmenevaluation und Monitoring im Radverkehr nach einheitlichen Standards für notwendig.

https://freiberg.adfc.de/veroeffentlichung/publikation-verkehrspolitisches-programm

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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