Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Bewegen

ÖFFENTLICHER ABSTELLRAUM: Parken im öffentlichen Raum
Das Thema Parken erhitzt die Gemüter: Für die einen gibt es zu wenig Pkw-Parkplätze, für den Einzelhandel können sie nicht dicht genug vor der Ladentür sein und für andere nehmen parkende Autos viel zu viel öffentlichen Raum ein. Sie wollen mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr, zum Spielen, Flanieren und damit mehr Aufenthaltsqualität.
Hier geht es zum Artikel

„BEIM RADFAHREN GIBT ES KEINE GRENZE ZWISCHEN MIR UND DER UMWELT“: Interview mit Ulysse Gaudaré
Der französische Radenthusiast und Landwirtschaftsexperte Ulysse Gaudaré fährt mit dem Rad durch Europa und besucht landwirtschaftliche Betriebe. Er fragt die Bäuerinnen und Bauern, wie der Klimawandel ihre Arbeit beeinflusst. Ein Gespräch aus dem Sommer 2023.
Zum Interview

RAD+RECHT: Vorfahrt auf abgesetzten Radwegen an Straßeneinmündungen
Vorfahrtsregelungen sind für die Verkehrssicherheit sehr wichtig. Doch manchmal scheinen sie widersprüchlich und benachteiligen ohne erkennbaren Grund den Radverkehr.

Technik

AUSPROBIERT: Trekkingbikes bis 1.000 Euro
Sie können alles, machen alles, und das vergleichsweise günstig: Trekkingräder verrichten unspektakulär ihren Dienst und stehen daher selten im Rampenlicht. Wir werfen einen Blick auf die besonders beliebte Preisklasse bis 1.000 Euro.

RADWELT-RITZELBANDE: Fahrräder mit Elektromotor
Dein Fahrrad fährt allein durch Muskelkraft. Es gibt aber auch Fahrräder mit eingebauter Power. Wir zeigen dir, wie Elektrofahrräder funktionieren.
Den Artikel kannst du dir in der blauen Medienbox herunterladen.

EINBLICK: Aktuelle Trends der GPS-Navigation
Wer Karten lesen kann, ist auch im Zeitalter von Komoot, KI und Sprachnavigation im Vorteil. Denn inzwischen stehen auch am Monitor detaillierte Karten mit präzisem Wegeverlauf von ausgeschilderten Radrouten, Oberflächen und Hindernissen bereit, mit denen sich dann auch die fertigen Tourenvorschläge überprüfen lassen. Die neue Kartengrundlage – OpenStreetMap – kann man auch selbst mitgestalten.
Den Einblick gibt es als Pdf-Dokument in der blauen Medienbox

GESEHEN+GEFAHREN

Reisen

Vincent Van Gogh in Brabant: Wie gemalt
Auf dem Van-Gogh-Radweg geht es durch Brabant – eine Landschaft in den Niederlanden, die den Künstler sehr beeinflusst hat. Die Route ist in zehn Etappen unterteilt und durch die Van-Gogh-Verbindungstouren miteinander verknüpft – insgesamt kann man Vincent van Gogh auf 435 Kilometern nachspüren.
Zusätzliche Reiseinfos gibt es als Pdf in der blauen Medienbox.

TOUREN+TIPPS: Rundwege in Mecklenburg-Vorpommern
„Wir leben da, wo niemals Ebbe ist …“ (Feine Sahne Fischfilet) Zwischen zehn bis dreißig Zentimeter, mehr bewegt sich die Ostsee nicht. Kaum genug, um von Gezeiten zu sprechen, und weit beschaulicher als die Nordsee.
Kontakt für die vorgestellten Routen: Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock, Telefon +49 (0)381 403 05 00, E-Mail: info [at] auf-nach-mv.de, Webseite: www.auf-nach-mv.de

REISENOTIZEN

DIALOG
Prolog

Marktplatz
Blickwinkel
Termine für 2024 gibt es auf touren-termine.adfc.de.

Rätsel
Vorschau/Impressum

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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